Stadt unterstützt die Altstadt

Baumaßnahmen, Domhöfe und Graugusssanierung

  

Durch die Graugusssanierung, die von der enwag durchgeführt wird, die Baumaßnahme „Domhöfe“ sowie weitere teils private, teils städtische Baumaßnahmen entstehen in der Altstadt Beschränkungen der Straßen, Wege und Plätze. Dies wiederum beeinträchtigt die Händlerinnen und Händler sowie die Freiberufler, die dort geschäftsansässig sind. Genauso betroffen sind die Anwohnerinnen und Anwohner, die in der Altstadt leben.

 

Um diese Maßnahmen abzufedern, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FW und FDP einige unterstützende Maßnahmen beschlossen. Diese werden im Geltungsbereich des Plangebietes „Rahmenplan Altstadt“ in dem Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 31.12.2025 umgesetzt.

Dabei handelt es sich um folgende einzelne Maßnahmen im Geltungsbereich des „Rahmenplans Altstadt“:

 

1. Die Gebühren der städtischen Straßenreinigung werden von der Stadt Wetzlar übernommen.

 

2. Die Stadt Wetzlar verzichtet auf Verwaltungsgebühren für die Genehmigung von Sondernutzungen an Straßen für sogenannte „Kundenstopper“.

 

3. Die Stadt Wetzlar stellt Material- und Sachkosten bis zu einem Maximalbetrag von 40.000 Euro für alle Maßnahmen, um in leer stehenden Geschäftsräumen die Schaufensterbereiche ansprechend zu gestalten.

 

4. Die Stadt Wetzlar lässt nach Einzelfallprüfung gegen Gebühr bei gastronomischen Betrieben eine Außenbewirtschaftung in dem Rahmen zu, der auch während der Corona-Pandemie zugestanden werden konnte. Dies soll, soweit möglich, auch für den Bereich der Colchester-Anlage gelten, der Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Auenverbund Lahn-Dill“ ist. Eine endgültige Regelung für die Außenbewirtschaftung in diesem Bereich soll im noch zu erarbeitenden „Rahmenplan Altstadt“ getroffen werden.

Mit den im Beschluss genannten Maßnahmen unterstützt die Stadt Wetzlar die Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften in der Altstadt sowie die Einzelhändler und Freiberufler bei der Bewältigung der an sie in diesem Zusammenhang gestellten Herausforderungen. Durch den befristeten Verzicht auf Straßenreinigungsgebühren und Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse für „Kundenstopper“ werden Mieterinnen und Mieter von Wohnungen und/oder Geschäftsräumen finanziell entlastet.

 

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Nachtragshaushaltsplan 2023 und in den Haushaltsplänen 2024 und 2025 bereitgestellt werden.