Am 19. Februar 2020 ermor-dete ein rechtsextremistischer Attentäter in Hanau gezielt neun junge Menschen allein aufgrund ihres Migrationshintergrundes und verletzte einige weitere Personen zum Teil lebensgefährlich. Später tötete er auch seine Mutter und sich selbst.
Die Namen der Opfer dieser rassistisch motivierten Tat lauten: Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Pćun, Fatih Saraçoćlu, Ferhat Unvar und Kaloyan Velkov.
Beim Polizeieinsatz in der Tatnacht und in den folgenden Tagen kam es einer Vielzahl von Ungereimtheiten, Problemen und Fehlern. Dazu gehörten zum Beispiel die verstörende Erkenntnis, dass der PolizeiNotruf in Hanau keine Weiterleitung bei Überlauf hatte und daher für ViliViorel Păun, der den Täter verfolgte, die Polizei nicht erreichbar war, oder der Vorgang, dass die Angehörigen auf eine unsensible Weise über den Tod ihrer Kinder oder Geschwister informiert wurden und ihnen später auch noch unterstellt wurde, sie würden sich gegebenenfalls am
Vater des Täters rächen wollen. Es stellten sich zudem unter anderem auch Fragen in Bezug auf verschlossene Fluchtmöglichkeiten oder warum der bereit vorher auffällig gewordene Täter eine Waffenbesitzkarte hatte.
Um die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz aufzuklären, setzte der Hessische Landtag am 7.7.2021 einen Untersuchungsausschuss ein. Nach einer intensiven zweijährigenAusschussarbeit, nach Anhörung von 85 Zeugen und zwölf Sachverständigen, liegt der von Berichterstatter Michael Ruhl (CDU) verfasste Abschlussbericht vor. Der Abschlussbericht stellt im Vorwort fest, es gebe „Grund zu der Annahme, das ein anderes Handeln der zuständigen Behörden das Durchführen der Tat erschwert, oder den Ablauf der Tat, bzw. die Ereignisse in der Tatnacht und danach verändert hätte.
Der überwiegende Teil des Berichts hat im Untersuchungsausschuss eine breite Zustimmung gefunden. Als Vorsitzender des HanauUntersuchungsausschusses begrüße ich, dass die intensive gemeinsame Textarbeit am Entwurf des Abschlussberichtes zu einer breiten Zustimmung zu großen Teilen des nun beschlossenen Abschlussberichts geführt hat. Mir war sehr wichtig, dass wir gerade bei diesem sensiblen Thema zu einer weitestgehenden Einigkeit des Ausschusses kommen. Diesen Wunsch habe ich in den vergangenen Wochen öffentlich und auch hinter verschlossenen Türen immer wieder zum Ausdruck gebracht. Ich bin dankbar, dass sich nahezu alle Fraktionen diesem Wunsch angeschlossen haben. Es wurde bis in die Nacht vor der letzten Sitzung des Untersuchungsausschusses um gemeinsam getragene Formulierungen gerungen.
Die nun zu einzelnen Punkten des Abschlussberichtes abgegebenen Sondervoten einzelner Fraktionen schmälern diese gemeinsame Leistung des Ausschusses nicht. Es ist gute parlamentarische Tradition, dass von der Mehrheitsmeinung abweichende Positionen gehört, protokolliert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Mit der Vorlage des Abschlussberichtes in der Plenarsitzung des Parlamentes endete die Arbeit des Untersuchungsausschusses, nicht jedoch die politische Arbeit an den Folgen der rassistischen TerrorMorde in Hanau. Der Abschlussbericht enthält Handlungsempfehlungen für die Parlamente und Regierungen in Bund und Land. Diese gilt es jetzt umzusetzen – zum Beispiel durch eine Änderung der waffenrechtlichen Regelungen in Hessen.
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