Besoldungsanpassung auf dem Weg: schnelle Auszahlung des Inflationsausgleichs im Blick

Wichtig für die SPD-Fraktion ist die Unterstützung der unteren Besoldungsgruppen 

 

Mit dem kürzlich im Hessischen Landtag in Erster Lesung beratenen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung wollen die Regierungsfraktionen von CDU und SPD das Ergebnis der Tarif-verhandlungen im Öffentlichen Dienst für Hessen auch auf die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes wie auch die Versorgungsberechtigten übertragen.

 

 

Das Gesetz sieht eine Steigerung der Bezüge um 4,8 Prozent zum 1. Februar 2025 und um weitere 5,5 Prozent zum 1. August 2025 vor. Zudem soll schon in diesem Jahr ein steuerfreier Inflations­ausgleich in Höhe von insgesamt 3.000 Euro gezahlt werden: je­weils 1.000 Euro im Juni, Juli und November 2024.

Neben der zeit­ und inhalts­gleichen Übernahme des Tarif­ergebnisses für die Beamtinnen und Beamten war es für die SPD­Fraktion im Hessischen Land­tag wichtig, das Gesetz schnell auf den Weg zu bringen. Auch weil an einer Stelle diese Eins­zu­Eins­Übertragung nicht möglich ist. Der im Tarifergebnis vor­gesehene Sockelbetrag von 200 Euro wird nicht umgesetzt wer­den können, weil die Rechtsprechung, nicht zuletzt des Bundesverfassungsgerichts, betont, dass die Abstände zwischen den Besoldungsstufen zu wahren sind. Das interne Abstandsgebot muss beachtet werden. Somit sieht der Gesetzentwurf nun statt der Ein­führung eines Sockelbetrags eine lineare Anpassung um 4,8 Pro­zent vor.

 

Gerade weil der Sockelbe­trag nicht einbezogen werden kann, war es für die Sozialdemo­kratinnen und Sozialdemokra­ten in Wiesbaden umso wichti­ger, schnell etwas zu tun, um die unteren Besoldungsgruppen zu unterstützen und den Inflations­ausgleich zeitnah auszahlen zu können. Denn geringere Ein­kommen trifft die Inflation stär­ker als höhere Einkommen.

 

 

Cirsten Kunz, Stellvertreten­de Innenpolitische Sprecherin der SPD­Fraktion im Hessi­schen Landtag, sagt dazu: „Wir haben Verständnis für die Kritik der GdP und bewegen so viel wie im rechtlichen Rahmen möglich ist. Gerade nach den Nullrunden der vergangenen Jahre ist es uns wichtig, ein überfälliges Zeichen der Wertschätzung an die vie­len Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Rich­ter des Landes Hessen zu sen­den. Und zwar nicht nur in Dan­kesreden, sondern jeden Mo­nat im Geldbeutel. Deswegen ist es auch wichtig, dass der Inflationsausgleich bald ausgezahlt werden kann. Wir wollen ein gu­ter und verlässlicher Arbeitgeber sein. Wir wollen denen gegen­über Wertschätzung ausdrücken, die schon im Landesdienst tätig sind und wir wollen interessant für diejenigen werden, die sich heute für eine Ausbildung ent­scheiden. Motivierte Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter sorgen dafür, dass sich im Land Hessen etwas bewegt. Die nun anstehen­de Besoldungsanpassung war überfällig und ich bin froh, dass wir diesen Schritt schnell einge­leitet haben.“.

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