Förderungen bis 2.500 Euro möglich
Ziel ist der Ausbau von erneuerbaren Energien im Stadtgebiet. Mit der Förderrichtlinie wird die Neuinstallation und Erweiterung von Aufdach-, Indach- oder Fassaden-Photovoltaikanlagen gefördert. In Kombination mit der Installation einer Photovoltaikanlage wird die Anschaffung von Stromspeichern bezuschusst. Auch die Umrüstung von Ü20-Anlagen (Anlagen, für die die zwanzigjährige Förderdauer nach dem EEG ausgelaufen ist) wird gefördert.
Über diese Förderrichtlinie wird ebenfalls die Anschaffung von MikroPhotovoltaikanlagen (auch Balkonkraftwerke, Steckersolargeräte oder PlugIn PV genannt) ab einer Leistung von 300 Watt pauschal bezuschusst. Personen, die Sozialleistungen beziehen, erhalten einen erhöhten Zuschuss für Mikro Photovoltaikanlagen. Die Maß nahmen sind kombinierbar förderfähig, wobei die Gesamtförderung auf einen Maximalbetrag von 2.500 Euro beschränkt wird.
Durch die Förderrichtlinie sollen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine gefördert werden, die die Maßnahme an eigenem Eigentum umsetzen. Mieter sind für die Förderung von MikroPhotovoltaikanlagen antragsberechtigt. Mit der Förderrichtlinie sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt finanziell dabei unter stützt werden, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und den Energiebedarf unabhängig durch die eigene Stromproduktion zu decken.
Die Antragssteller können Förderanträge nach Umsetzung der förderfähigen Maßnahme bei der Stadt Wetzlar einreichen. Sozialleistungsempfänger können vor Anschaffung der MikroPhotovoltaikanlage die Mittel reservieren.
Die Antragsunterlagen sind über die Website der Stadt Wetzlar abrufbar. Weitere Informationen und die gesamte Förderrichtlinie sind ebenfalls ab Inkrafttreten der Richtlinie abrufbar auf der Homepage der Stadt Wetzlar unter: >>Förderprogramme der Stadt Wetzlar | Wetzlar.
Für Auskünfte steht das Klimaschutzmanagement der Stadt Wetzlar telefonisch oder nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
Telefon: 0 64 41/9939 09
EMail: klima@wetzlar.de